Jugendschutz & Partypass
Die Teilnahme von Jugendlichen am Woodstockenweiler Festival wird aufgrund des Personensorgerechts von den Eltern bestimmt. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haben die Eltern die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind (unter 18 Jahren) zu sorgen. Detaillierte Vorgaben werden gesetzlich nicht getroffen. Letztlich treffen die Eltern die Entscheidung über die Anreise, die Teilnahme und den weiteren Aufenthalt am Festival. Weiterhin gelten die Beschränkungen für die Ausgabe und den Verzehr alkoholischer Getränke und für die Ausgabe von Tabakwaren und das Rauchen. Bei einer Jugendschutzkontrolle können angetrunkene oder rauchende Kinder und Jugendliche nach Hause geschickt werden.
Hier findet ihr weitere Details:
- Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
- Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten, Erziehungsberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten volljährigen Person Zutritt. DOWNLOAD ERZIEHUNGSBEAUFTRAGUNG unten!
- 16- und 17-jährige Jugendliche benötigen zum Einlass und Aufenthalt auf dem Festival einen ordnungsgemäß sowie vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Partypass des Landkreises Lindau
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für fehlerhaft oder nicht wahrheitsgemäß ausgefüllte Unterlagen.
- Es gelten die Bestimmungen des Partypass, wobei sich der Veranstalter zu jeder Zeit und immer das Recht vorbehält die für ihn geltenden Bestimmungen zu ändern, bzw. die Bestimmungen des Partypasses auszusetzen.
Grundsätzlich ist es uns wichtig, dass ihr die Chance habt unser Festival zu besuchen, weswegen wir Euch eindringlich ans Herz legen Euch an die geltenden Regeln und Gesetze zu halten. Respekt!